Wahlarzt & Kosten

Was ist ein Wahlarzt?

Im Gegensatz zum Vertragsarzt besitze ich als Wahlärztin keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Sie haben aber auch als Kassenpatientin das Recht der freien Arztwahl.
Der Wahlarzt rechnet nicht direkt mit der Krankenkasse ab, daher bezahlen Sie das Honorar für die Ordination in bar oder per Bankomatkarte und können die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Sollten Sie eine Privatversicherung ("Zusatzversicherung") für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird Ihnen - je nach Versicherungsvertrag - der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Honorar rückerstattet.

Wahlarztrezepte können Sie wie gewohnt in jeder Apotheke einlösen - Sie bezahlen nur die übliche Rezeptgebühr. Auch bei Überweisungen (Röntgen, MRT, CT, Fachärzte, Physiotherapeuten usw.) und bei Verordnungen (Hilfsmittel und Heilbehelfe wie z.B. Orthesen und Schuheinlagen) ergibt sich für Sie kein Unterschied.

Die ÖGK-Steiermark und die SVS bieten seit kurzem den elektronischen Empfang von Honorarnoten an.

Gerne übernehme ich für Sie die elektronische Übermittlung der Honorarnote an die ÖGK und die SVS.

Wahlarzt Kosten

Wie viel kostet ein Ordinationsbesuch?

Erstordination: € 120 - € 160 je nach Leistungsumfang